Schutzkonzept des TuS Rumbeck zur Prävention sexueller & interpersoneller Gewalt im Sport
Der TuS 1890 Rumbeck e.V. verpflichtet sich dem Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport. Der ehrenamtliche Vorstand, Beirat und unsere Trainer übernehmen eine Vorbildfunktion für alle Mitglieder unseres Vereins. In unserer Mitgliederversammlung am 16.05.2024 haben wir beschlossen, Prävention und Intervention gegen interpersonelle Gewalt im Sport als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit und Satzung zu etablieren. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Achtsamkeit zu schaffen, in der sich jeder sicher und respektiert fühlt.
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© 2024 Turn- und Sportverein 1890 Rumbeck e.V. Am Alten Kloster 71 59823 Arnsberg
Projektteam/Verantwortlich für Text und Inhalt: Sabine Goers und Pia Großert
Ansprechpartner und Schutzbeauftragte:
Sabine Goers (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) und Nils Küderling (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. )
COPYRIGHT: TUS 1890 Rumbeck 2025
Schutzkonzept
im Sport
Impressum
Turn- und Sportverein 1890 Rumbeck e.V.
Am Alten Kloster 71
59823 Arnsberg
Projektteam/Verantwortlich für Text und Inhalt:
Sabine Goers und Pia Großert
Rumbeck, 31.12.2024
Inhaltsverzeichnis
- 1. Stellungnahme des Vereins
- 2. Begriffsbestimmungen
- 3. Ziele
- 4. Analyse
- 5. Prävention
- 5.1 Vorbildfunktion der Leitung
- 5.2 Information und Einbeziehung aller Akteur*innen – Öffentlichkeitsarbeit
- 5.3 Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen
- 5.4 Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen
- 5.5 Einstellungsgespräche
- 5.6 Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung
- 5.7 Das erweiterte Führungszeugnis
- 5.8 Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitende / Personalentwicklung
- 5.9 Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander
- 5.10 Partizipation aller Vereinsmitglieder, auch von Kindern und Jugendlichen
- 5.11 Netzwerkarbeit und Nachhaltigkeit
- 6. Intervention
- 7. Literaturverzeichnis
1. Stellungnahme des Vereins
Der TuS 1890 Rumbeck e.V. verpflichtet sich dem Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport. Der ehrenamtliche Vorstand, Beirat und unsere Trainer*innen übernehmen eine Vorbildfunktion für alle Mitglieder unseres Vereins. In unserer Mitgliederversammlung am 24.5.2024 haben wir beschlossen, Prävention und Intervention gegen interpersonelle Gewalt im Sport als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit und Satzung zu etablieren. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Achtsamkeit zu schaffen, in der sich jede*r sicher und respektiert fühlt.
Ganzheitlicher Schutzansatz
Wir verpflichten uns, das Thema Schutz in all seinen Facetten zu betrachten und umzusetzen. Dies bedeutet, dass unsere Schutzkonzepte und Maßnahmen alle Altersgruppen und alle Formen von Gewalt abdecken. Es geht darum, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Mitglieder aller Altersklassen aktiv an der Gestaltung einer sicheren und unterstützenden Umgebung beteiligen.
Kultur der Achtsamkeit
In unserem Verein streben wir danach, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, in der jedes Mitglied Verantwortung für einen grenzachtenden und respektvollen Umgang miteinander übernimmt sowie für den Schutz aller eintritt. Dies beinhaltet die Schulung aller Mitglieder in der Erkennung von Anzeichen von Missbrauch und Gewalt sowie in angemessenen Interventionsstrategien. Wir legen Wert darauf, dass sich jede Person – unabhängig vom Alter – bewusst ist, wie wichtig es ist, aufeinander achtzugeben und wie jede einzelne Person dazu beitragen kann, ein grenzwahrendes Sportumfeld zu schaffen.
Umfassende Umsetzung im Verein
Das Landeskinderschutzgesetz NRW und die Resolution des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) zum Zukunftsplan "Safe Sport" bilden bei der Umsetzung eine wichtige Grundlage. Darauf aufbauend richten wir unser Augenmerk auf alle Mitglieder unseres Vereins, sodass unsere Schutzkonzepte so gestaltet sind, dass sie nicht nur den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, sondern auch eine Atmosphäre der Offenheit, des Respekts und der gegenseitigen Fürsorge fördern.
Wir unterstützen die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen aktiv.
Beschluss des Vereinsvorstands
Aufgrund unserer oben genannten Verpflichtungen und Ziele, fasst der Vereinsvorstand den Beschluss zur Erstellung und aktiven Umsetzung eines Schutzkonzeptes.
Zur Unterstützung der Umsetzung geplanter Schutzmaßnahmen beabsichtigen wir mit Fertigstellung des Schutzkonzepts eine Veröffentlichung dessen sowie weiterführender Informationen auf unserer Vereinshomepage und den Vereinskanälen in den Sozialen Medien. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung im Frühjahr 2025 soll darüber hinaus ein ausführlicher Bericht zu den Hintergründen und Bestrebungen des Schutzkonzeptes erfolgen.
2. Begriffsbestimmungen
Grundlegende Begriffe, die im Schutzkonzept unseres Vereins Verwendung finden, sollen im Folgenden definiert werden. Für ein Umsetzen von effektiven Präventions- und Interventionsmaßnahmen ist ein klares und gemeinsames Verständnis der Begrifflichkeiten innerhalb des Vereins als wesentliche Grundlage zu betrachten.
2.1. Interpersonelle Gewalt
Der Begriff interpersonelle Gewalt im Sport umfasst verschiedene Formen sowie unterschiedliche Ausmaße der Ausübung von Gewalt. Hierbei handelt es sich größtenteils um eine absichtliche und nicht zufällige Handlung oder um ein absichtliches Verhalten. Diese Formen und deren Ausübung geschehen gegen den Willen der Sportler-, Trainer-, Betreuer*innen oder Ehrenamtlichen.
In unserem Schutzkonzept unterscheiden wir zwischen fünf verschiedenen Formen von Gewalt und deren Graduierungen.
2.1.1 Körperliche (physische) Gewalt
"Die körperliche Gewalt wird auch physische Gewalt genannt. Diese Form meint ein nach außen gerichtetes, aggressives Verhalten, welches die Schädigung und/oder Verletzung eines anderen zur Folge hat. Bei dieser Form wird also körperliche Gewalt angewandt, um einen anderen Menschen zu verletzen oder sogar zu töten."
2.1.2 Emotionale (psychische, seelische) Gewalt
„Die psychische/seelische Gewalt wird in der Regel verbal ausgeübt. Der Täter setzt dabei das Opfer psychisch massiv unter Druck, indem es das Opfer bedroht und/oder beleidigt."
2.1.3 Sexualisierte (sexuelle) Gewalt
„Sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt ist in der Regel ein Mix aus psychischer und körperlicher Gewalt. Darunter versteht man alle sexuellen Handlungen, die einer anderen Person aufgezwungen werden. Die Handlung ist also aus Sicht des Opfers unerwünscht."
Im Kontext von sexualisierter Gewalt kann zwischen drei Formen unterschieden werden:
Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt
Sexuelle Grenzverletzungen
Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt
"Im Vergleich zu physischer Gewalt ist psychische Gewalt schwieriger zu erkennen und auch nachzuweisen. Scham, Angst und Traumatisierungen führen insbesondere bei sexualisierter Gewalt häufig dazu, keine Hilfe zu suchen und/oder eine solche Tat nicht rechtlich zu verfolgen."
2.1.4 Machtmissbrauch
"Machtmissbrauch ist der Missbrauch einer (ggf. nur gefühlten) Machtposition, um anderen Personen - über welche man Macht ausüben kann - zu schaden, sie zu schikanieren oder zu benachteiligen oder um sich selbst oder Günstlingen persönliche Vorteile zu verschaffen."
2.1.5 Vernachlässigung
Vernachlässigung stellt eine weitere Form der Gewalt dar. Hierzu gehört das ständige und/oder wiederholte Unterlassen fürsorglichen Verhaltens durch verantwortliche Personen.
2.1.6 Graduierungen von Gewaltanwendungen
Grenzverletzungen
Es handelt sich um Grenzverletzungen, wenn in einer Situation durch ein bestimmtes Verhalten persönliche Grenzen überschritten werden. Grenzverletzungen kommen nur einmalig oder gelegentlich vor, geschehen unbeabsichtigt und können korrigiert werden. Die Unangemessenheit ist abhängig vom subjektiven Empfinden der betroffenen Person. Wichtig bei Grenzverletzungen ist, dass diese benannt werden, das Verhalten korrigiert und eine Entschuldigung ausgesprochen wird.
Übergriffe
Es handelt sich um Übergriffe, wenn persönliche Grenzen bewusst ignoriert werden. Übergriffe finden nicht zufällig oder aus Versehen statt, sie gehören zu den typischen Strategien von Verursacher*innen und können der bewussten Desensibilisierung in Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs/eines Machtmissbrauchs dienen. Übergriffe resultieren oft aus persönlichen oder fachlichen Defiziten. Ein wichtiges Erkennungsmerkmal hierbei ist das wiederholte Ignorieren und massive Überschreiten von persönlichen Grenzen des/der Betroffenen.
Strafrechtlich relevante Gewaltformen:
Entsprechend des Strafgesetzbuches können sowohl Grenzüberschreitungen als auch Übergriffe strafrechtlich relevant sein (§§ 174 ff StGB).
2.2. Prävention
Der Begriff „Prävention" bezeichnet Gegenmaßnahmen, durch die mögliche unerwünschte Vorgänge und Zustände vorgebeugt, verhindert, vermindert oder verzögert werden können, indem deren Bedingungen und Ursachen beseitigt oder begrenzt werden.
Ziel der Prävention im Rahmen unseres Schutzkonzeptes ist es, das Risiko für potenzielle interpersonelle Gewaltübergriffe in jeglicher Form zu minimieren.
2.3. Intervention
"Intervention [...] bezeichnet gezielte Maßnahmen, die eingeleitet werden, wenn Risiken erkannt oder Übergriffe bereits eingetreten sind. In Bezug auf physische, psychische und sexualisierte Gewalt sind hier klare Handlungsschritte sowie deren korrekte und sensible Handhabung erforderlich, um die Gefahr von weiterem Leiden zu vermeiden oder bereits erkannte Übergriffe schnellstmöglich zu beenden. Oberstes Ziel ist es, Betroffene bestmöglich zu schützen. Ebenso wichtig ist der Schutz und die Rehabilitation von zu Unrecht Beschuldigten."
2.4. Betroffene/Tatpersonen
Hinsichtlich der o.g. Grenzverletzungen, Übergriffen und/oder strafrechtlichen Handlungen im Kontext von Gewalt unterscheidet man zwischen Betroffenen und Tatpersonen.
Betroffene sind in erster Linie Personen, denen ein Schaden zugefügt wurde bzw. die von einer Maßnahme Dritter beeinträchtigt wurden. Tatpersonen sind die Personen, die anderen einen Schaden zufügen bzw. für eine Beeinträchtigung sorgen. Die Verantwortung für jegliche Gewaltanwendungen ist immer bei der Tatperson zu suchen. Die damit verbundene Rollenzuschreibung ist nicht immer eindeutig und erfordert eine ausführliche Auseinandersetzung und Analyse mit dem jeweiligen Sachverhalt.
Betroffen kann auch sein, wer als Dritte, zunächst unbeteiligte Person, von einer Gewaltanwendung Kenntnis nimmt.
3. Ziele
3.1. Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt
"Das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport". Der Landessportbund NRW hat ein Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport gegründet. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen. In das Bündnis aufgenommen werden alle Sportvereine, Fachverbände und Stadt- und Kreissportbünde, die sich zum Ziel gesetzt haben, sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen".
Auch der TuS 1890 Rumbeck e.V. verfolgt die Aufnahme in das Qualitätsbündnis und die damit verbundene Netzwerkbildung mit anderen Organisationen des Sports.
3.2. Ziele des Sportvereins
Oberstes Ziel in unserem Verein ist der respektvolle und achtsame Umgang mit- und untereinander sowie mit den jeweils individuellen Grenzen einer Person.
Wir verpflichten uns zu einer offenen Kommunikation und wertschätzenden Aufarbeitung von Fehlern, Meinungsverschiedenheiten, Fragen und unterschiedlichen Wahrnehmungen und machen es damit zu einer Selbstverständlichkeit, Beschwerden bei Bedarf anzubringen. Dabei werden alle verschiedenen Anliegen ernst genommen und diskutiert.
Alle Mitglieder unseres Vereins sind umfassend über unsere Strukturen, Regeln und Abläufe im Kontext interpersoneller Gewalt informiert. Darüber hinaus sind alle am Sportgeschehen beteiligte Personen über die detaillierten Präventions- und Interventionsleitfäden und die damit verbundenen Abläufe informiert und in ihrer Handhabung geschult. Sowohl intern (innerhalb unseres Vereins; abteilungs- und trainingsgruppenübergreifend) als auch extern (mit weiteren Sportorganisationen) soll ein regelmäßiger und konstruktiver Austausch stattfinden. Intern ist dieses Treffen quartalsweise, nach Bedarf zu terminieren. Neben der Erkennung von möglichen Gewaltanwendungen dient dieser Austausch auch dazu, die Mitarbeitenden mit ihren Wahrnehmungen, Schwierigkeiten und Gefühlen nicht allein zu lassen, sondern zu unterstützen.
Kinder und Jugendliche, die in unserem Verein aktiv sind, sollen über ihre eigenen sowie die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden (Trainer*innen usw.) informiert werden. Dafür wird ein Plakat zur Veranschaulichung dessen erstellt, welches auf dem Sportplatz ausgehängt werden soll. In unserer Vereinsarbeit werden die Perspektiven, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen großzügig beachtet und eingebracht.
Unser Verein verfolgt mit der Umsetzung der zuvor genannten Ziele den Aufbau einer Vereinskultur, die durch ein harmonisches Miteinander und einen respektvollen Umgang untereinander geprägt wird.
4. Analyse
4.1. Analyse der Akteur*innen
Um die Strukturen unseres Vereins zu verstehen und alle Bereiche zu erfassen, wird im Folgenden eine detaillierte Analyse aller Akteur*innen unseres Vereins vorgenommen. Dabei sollen alle Personen und Gruppen berücksichtigt werden, insbesondere diejenigen, die sich in der direkten Interaktion mit unseren Sportler*innen befinden.
| Arbeitsbereich/Sportart | Angebot/Aktivitäten | Personen-(gruppen) |
|---|---|---|
| Erweiterter Vorstand | Sitzungen, geselliges Beisammensein, Ausflüge, Arbeitseinsätze | 1. Vorsitzende*r, 2. Vorsitzende*r, 1. Geschäftsführer*in, 2. Geschäftsführer*in, 1. Kassenwart*in, 2. Kassenwart*in, Sozialwart*in, Abteilungsleiter*in Leichtathletik, Abteilungsleiter*in Turnen, Abteilungsleiter*in Fußball, Abteilungsleiter*in Tennis |
| Beirat | Sitzungen, geselliges Beisammensein, Ausflüge, Arbeitseinsätze | Mitarbeitende |
| Imbissbetrieb | Einkauf, Instandhaltung, Verkauf, Ausflüge | Mitarbeitende |
| Leichtathletikabteilung | Training, Wettkämpfe, Trainingscamps, Freizeitangebote, geselliges Beisammensein | Trainer*innen, Übungsleiter*innen, (Gruppen-)helfer*innen, Eltern/Erziehungsberechtigte, Besucher*innen/Zuschauer*innen |
| Turnabteilung | Training, Kurse, Freizeitangebote, geselliges Beisammensein | Trainer*innen, Übungsleiter*innen, (Gruppen-)helfer*innen, Eltern/Erziehungsberechtigte |
| Fußballabteilung | Training, Spielbetrieb, Freizeitangebote, geselliges Beisammensein | Trainer*innen, Übungsleiter*innen, (Gruppen-)helfer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Eltern/Erziehungsberechtigte, Besucher*innen/Zuschauer*innen |
| Tennisabteilung | Training, Spielbetrieb | Trainer*innen, Übungsleiter*innen, (Gruppen-)helfer*innen, Schiedsrichter*innen, Eltern/Erziehungsberechtigte, Besucher*innen/Zuschauer*innen |
Ein interpersoneller Kontakt ist in unserem Sportverein allgegenwärtig und beschränkt sich nicht nur auf die Training-, Spiel- oder Wettkampfzeiten.
4.2. Risikoanalyse & Zusammenfassung
Unser Verein hat seine eigenen Strukturen, Aktivitäten, Kulturen und Routinen. Mit der Potenzial- und Risikoanalyse werden diese sichtbar gemacht. Mit den Erkenntnissen und dem Wissen aus der Analyse haben wir zielgerichtete Schutzmaßnahmen, Vereinbarungen und Regeln erarbeitet. Wesentliche Grundlage ist die Beteiligung möglichst vieler Akteur*innen, um alle Risikobereiche zu erfassen, aber auch, um mögliche Handlungsunsicherheiten von Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Wir haben damit eine breite Auseinandersetzung angestoßen, die einen gemeinsamen Konsens ermöglicht und so die Verantwortungsübernahme aller fördert.
Diese Risikoanalyse wurde im Zeitraum von Anfang September bis Ende Oktober 2024 mit einer Gruppe aus Vertretungen von Trainer*innen und Beiratsmitgliedern erstellt. Mithilfe der vom Landessportbund NRW zur Verfügung gestellten Matrix wurden unsere Vereinsstrukturen insbesondere hinsichtlich der Parameter "Macht & Einfluss", "Personalwahl- und entwicklung", "Organisation & Struktur", "Zielgruppe", "Räume, Wege & Fahrten", "Umgang Mitarbeitende mit den Zielgruppen sowie miteinander", "(sporart-) spezifische Risiken" und "Interventionen" analysiert.
Um weitere Personengruppen über die genannte Arbeitsgruppe hinaus zu beteiligen und einen möglichst umfassenden Blick auf unseren Verein zu werfen, haben wir den Bearbeitungsstand im Rahmen einer erweiterten Vorstandssitzung vorgestellt und diskutiert. Des Weiteren wurde das Schutzkonzept in der Jahreshauptversammlung vorgestellt und allen Mitgliedern offengelegt.
Zusammenfassend gibt es in unserem Verein auf allen Strukturebenen Verbesserungspotenzial. Es wurde deutlich, dass die Thematik rund um den interpersonellen Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport in unserem Verein bisher zu wenig explizite Beachtung findet (z.B. keine schriftlichen Leitbilder, keine Aufnahme in die Satzung). Handlungsbedarf wird insbesondere hinsichtlich der Kriterien zur Personenauswahl (z.B. Führungszeugnis), klar kommunizierte Verhaltensregeln (z.B. Leitbild zu Verhaltensgrundsätzen) und eines strukturierten Beschwerdemanagements (z.B. Benennung von Ansprechpartner*innen) deutlich.
Durch die Analyse unserer Vereinsstrukturen wurde die Notwendigkeit zur Erarbeitung und Umsetzung einiger Maßnahmen verdeutlicht, die zum Schutz unserer Vereinsmitglieder erforderlich sind und mit Erstellung unseres Schutzkonzepts bzw. zukünftig umgesetzt werden sollen. Diese sollen im folgenden Kapitel 5 näher betrachtet und erläutert werden.
Dadurch, dass sich unser Verein in einem steten Wandel befindet, neue Aktivitäten oder Personen hinzukommen, werden wir die Potenzial- und Risikoanalyse in regelmäßigen Abständen erneuern.
5. Prävention
Auf Basis der Ergebnisse unserer Risikoanalyse wurde ein konkreter Präventionsleitfaden erstellt, um die Verbindlichkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Der Leitfaden soll außerdem zur Handlungssicherheit aller Akteur*innen beitragen.
5.1. Vorbildfunktion der Leitung
Der Vorstand unseres Vereins hat den Beschluss zur näheren Auseinandersetzung rund um die Thematik der interpersonellen Gewalt im Sport gefasst.
Die Mitgliederversammlung soll regelmäßig über das Thema Schutzkonzept informiert und einbezogen werden. Als lebendiges und gemeinschaftliches Instrument, bietet die Mitgliederversammlung eine gute Plattform, um alle Mitglieder in den Prozess des Schutzkonzepts und dessen Umsetzung einzubinden und durch eine offene und transparente Kommunikation die Partizipation aller Mitglieder zu ermöglichen und dadurch das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Darüber hinaus sollen die Mitglieder über sie betreffende Angebote und Möglichkeiten informiert und zum Handeln aufgefordert werden.
5.2. Information und Einbeziehung aller Akteur*innen – Öffentlichkeitsarbeit
Eine zentrale Kommunikationsstrategie soll sicherstellen, dass alle Beteiligten fortlaufend gut informiert und aktiv in den Prozess der Prävention und Intervention eingebunden werden. Die Strategie verfolgt folgende Ziele:
- Alle Akteur*innen und externe Kooperationspartner*innen über das Konzept informieren
- Plattformen, Sitzungen und Arbeitskreise zur regelmäßigen Information nutzen
- Die Position des Vereins auf der Webseite klarstellen, um Verantwortung und Engagement im Bereich der Prävention zu demonstrieren.
Nach Fertigstellung des Schutzkonzepts soll ausführlich über die Inhalte und die damit verbundenen Maßnahmen berichtet werden. Dazu sollen sowohl die Jahreshauptversammlung als auch unsere öffentlichen Kanäle (Vereinshomepage, Instagram, Facebook, vereinseigene TuS-App) verwendet werden. Um auch den Zugang der Kinder und Jugendlichen zu diesen Informationen sicherzustellen, soll ein altersgerechtes Plakat entworfen und an unseren Sportstätten ausgehängt werden. Als Nebeneffekt möchten wir damit auch die öffentliche Wahrnehmung der Thematik bei Besucher*innen des Sportplatzes erhöhen.
Dringende und persönliche Nachrichten sollen über E-Mails kommuniziert werden.
Bei Veränderungen, neuen Informationen sowie themenbezogenen Angeboten sollen die gleichen Kanäle, insbesondere die öffentlichen Plattformen, genutzt werden.
In der Jahreshauptversammlung sowie weiteren Vorstands- und Beiratssitzungen soll die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit darüber hinaus fortlaufend ermöglicht werden.
5.3. Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen
Um die unmissverständliche Bedeutung und klare Positionierung unseres Vereins für den Schutz aller Mitglieder zu unterstreichen, ist auch eine strukturelle Verankerung der Thematik in der Satzung unseres Vereins unerlässlich. Neben dem Schutz unserer Mitglieder forcieren wir auch das Abschrecken von potenziellen Verursacher*innen/Täter*innen. Mit der Satzungsverankerung schaffen wir eine verbindliche Handlungsgrundlage zur Umsetzung unseres Schutzkonzepts und erlauben uns im Fall eines Vorfalls, entsprechende Konsequenzen einzuleiten.
Die Verankerung soll mit Verabschiedung des Schutzkonzepts wie folgt vorgenommen werden: Der TuS 1890 Rumbeck e.V. verurteilt jegliche Form der Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er übernimmt Verantwortung für Kinder und Jugendliche und fördert die Prävention und die Bekämpfung jeglicher Form von Belästigung und Gewalt. Er setzt sich für den unbedingten Schutz der leiblichen Integrität und personalen Würde aller Akteur*innen ein.
5.4. Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen
Der TuS 1890 Rumbeck e.V. verpflichtet sich zur Einführung und Beauftragung von Mitarbeitenden zum Thema Prävention und Intervention bei sexualisierter & interpersoneller Gewalt und dazu, bei Vorkommnissen bzw. vermuteten Vorkommnissen interpersoneller Gewalt zu helfen und zu vermitteln.
Unsere Ansprechpersonen zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt sind:
Sabine Goers
Tel: 01781838173
E-Mail:
Adresse: Franz-Wiesehöfer-Str.14, 59872 Meschede
und
Nils Küderling
Tel: 015141841214
E-Mail:
Adresse: Auf der Alm 18, 59821 Arnsberg
An die Ansprechpersonen kann sich jede*r bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen zählen NICHT zu den Aufgaben der Ansprechpersonen. Hierzu werden Fachstellen informiert und einbezogen. Deren Mitarbeitende sind darauf spezialisiert, die Betroffenen zu betreuen, Verursacher*innen und Täter*innen zu beraten sowie therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.
Die Ansprechpersonen werden entsprechend geschult und bilden sich zu dem Thema regelmäßig fort. Ihnen wird ein ausreichendes Zeitkontingent für ihre Aufgabe zur Verfügung gestellt.
Aufgabenprofil
Die Ansprechpersonen sind für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Präventionsmaßnahmen koordinieren
- Kontakt zu Fach- und Beratungsstellen aufnehmen und an Netzwerktreffen teilnehmen
- Das Thema interpersonelle Gewalt enttabuisieren
- Gemeinsam die Strukturen und Abläufe im TuS 1890 Rumbeck e.V. (im Rahmen der Risikoanalyse) überprüfen und besprechen
- Fehlverhalten aufnehmen und thematisieren sowie Anregungen zu weiteren Präventionsmaßnahmen geben
- Anregung zur Wahrnehmung von regelmäßigen Fortbildungen zum Thema sexualisierte & interpersonelle Gewalt
- Den Vorstand über die Umsetzung der Maßnahmen regelmäßig informieren. Aufgrund des Berichts wird überprüft, ob die Aktivitäten im Bereich der Prävention interpersoneller Gewalt ausreichend oder ob Anpassungen notwendig sind.
- Bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Vorfällen sind die Ansprechpersonen der erste Kontakt für:
- ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende
- Trainer*innen und Übungsleiter*innen
- Sportler*innen
- Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlene und deren Eltern/Erziehungsberechtigte.
- Sie organisieren und koordinieren ein erstes internes Krisenmanagement. Dazu gehört:
- das eigens für das Thema gebildete Krisenteam einberufen
- eine Entscheidung des Vorstands über die nächsten Schritte herbeiführen
- die Anfrage und das entsprechende Vorgehen dokumentieren
- wenn nötig, die Verantwortlichen informieren, z. B. Vorstand
- Eine Fachberatungsstelle (die Mitarbeitenden stehen unter Schweigepflicht) einbeziehen, um über das weitere Vorgehen zu beraten, den Verdacht abzuklären und gegebenenfalls professionelle Hilfe für den/die Anfragenden selbst zu vermitteln
- Grenzverletzungen und interpersonelle Gewalt innerhalb der Organisation gemeinsam mit dem jeweiligen Vorstand und in Absprache mit den Fachberatungsstellen und der*dem Betroffenen zur Anzeige bringen
Grenzen der Arbeit als Ansprechperson:
Eine Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen, die Beratung von Verursacher*innen und Täter*innen sowie therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden, gehört NICHT zu den Aufgaben der Ansprechperson(en). Trotz der Benennung von Ansprechpersonen liegt die Entscheidungsverantwortung beim Vorstand und nicht bei den Ansprechpersonen.
5.5. Einstellungsgespräche
Der Vorstand des Vereins TuS 1890 Rumbeck e.V. legt fest, dass mit Akteur*innen im Vorfeld ihrer Tätigkeit ein Informationsgespräch geführt wird. Darin einbezogen sind der Ehrenkodex und die damit verbundene Verpflichtungserklärung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. So können grundsätzliche Einstellungen, mögliche Gefährdungsmerkmale sowie die Präventionsbereitschaft frühzeitig abgeklärt werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Prävention von sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Verein ein Thema ist – ein Signal, das bereits im Vorfeld abschreckend wirken kann. Jede*r neue Akteur*in wird umfassend über die Inhalte und Maßnahmen unseres Schutzkonzept informiert.
5.6. Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung
Der Ehrenkodex im Sport dient als klare Verpflichtungserklärung zu einem respektvollen und sicheren Umgang innerhalb des Vereins. Er stellt eine Selbstverpflichtung für alle Mitarbeitende dar und ist ein zentrales Instrument zur Prävention und Intervention bei Grenzverletzungen und Gewalt. Er beinhaltet unter anderem klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und jede unterzeichnende Person verpflichtet sich, diese einzuhalten.
Unser Verein stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden klare Anweisungen zum Umgang mit interpersoneller Gewalt erhalten und fordert von ihnen, den Ehrenkodex zu unterzeichnen. Alle aktiven Akteur*innen werden mit Verabschiedung des Schutzkonzepts informiert und zur Unterzeichnung aufgefordert. Zukünftig wird dies für neue Mitarbeitende mit Beginn ihrer Tätigkeiten umgesetzt.
Die Dokumente sollen datenschutzgerecht archiviert werden, um einen Zugang für berechtigte Personen (unsere Ansprechpersonen) zu ermöglichen.
Eine entsprechende Umsetzung der schriftlich fixierten Regeln soll in der Praxis erfolgen. Bei Verstößen werden entsprechende Konsequenzen eingeleitet.
Der Ehrenkodex unseres Vereins ist im Anhang des Schutzkonzeptes dargestellt.
5.7. Das erweiterte Führungszeugnis
In unserem Verein ist es verpflichtend, dass alle unten genannten Akteur*innen (ab 14 Jahren) mit Verabschiedung des Schutzkonzepts bzw. bei Neuaufnahme einer Vereinstätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wir unterstützen aktiv bei der Beantragung und stellen sicher, dass der Prozess klar und transparent ist. Zur Befreiung der Bearbeitungsgebühren für ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des Beantragungsverfahrens stellen wir auf Nachfrage einen vereinseigenen Vordruck aus, der die ehrenamtliche Tätigkeit bescheinigt. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, in einem 3-jährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Der Stichtag richtet sich nach dem Ausstellungsdatum des vorherigen Führungszeugnisses und darf den zeitlichen Abstand von 3 Jahren nicht überschreiten. Das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses darf bei Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Unsere Ansprechpersonen sowie der Vorstand unterstützen bei Fragen zur Beantragung.
Regelung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses:
Folgende Personenkreise haben das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen:
Vorstandsmitglieder, Beiratsmitglieder, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, (Gruppen-) helfer*innen, Betreuer*innen, vereinseigene Schiedsrichter*innen, vereinseigene Kampfrichter*innen
Diese Liste wird regelmäßig erweitert bzw. aktualisiert.
Bei begründetem Zweifel an der Straffreiheit einer Person kann das erweiterte Führungszeugnis über den genannten Personenkreis und unabhängig vom Zeitraum sofort angefordert werden.
Personen, die in ihrem erweiterten Führungszeugnis eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände haben, sind nicht für die Begleitung, Betreuung oder als Trainer*innen von Kindern und Jugendlichen geeignet und werden von ihrer Vereinstätigkeit ausgeschlossen. Auch bei Straftaten außerhalb des § 72a SGB VIII oder aus entscheidenden anderen Gründen können Mitarbeitende gemeinsam mit dem Vorstand entscheiden, dass eine Person nicht oder nicht mehr eingesetzt werden kann. Die bestimmten Gründe werden vom Verantwortlichen dokumentiert.
Ergänzend verpflichtet sich der o.a. Personenkreis, den TuS 1890 Rumbeck e.V. sofort zu informieren, wenn ein Verfahren wegen Verstoßes nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches gegen ihn eröffnet werden sollte.
Ablauf:
- Das Antragsformular wird von der/dem verantwortlichen Mitarbeitenden ausgefüllt und an die betreffende Person ausgehändigt.
- Das erweiterte Führungszeugnis wird von der betreffenden Person beim zuständigen Bürgerbüro (bei ehrenamtlichen Tätigkeiten kostenfrei) beantragt und dem/der zuständigen Vereins-Mitarbeitenden gemeinsam mit dem Datenschutz-Vordruck vorgelegt. Der Vordruck zum Datenschutz befindet sich ebenfalls im Anhang des Schutzkonzepts.
- Bei der Prüfung durch den/die verantwortliche*n Mitarbeitende*n wird der Zeitpunkt der Einsichtnahme sowie die Unbedenklichkeit dokumentiert. Das erweiterte Führungszeugnis selbst wird nicht archiviert, lediglich die Einsicht wird dokumentiert.
In absoluten Ausnahmefällen und bei spontanen und sich kurzfristig ergebenden Tätigkeiten in der Arbeit mit Sportler*innen, kann im Vorfeld der Maßnahme eine persönliche Erklärung eingeholt werden, dass kein Verfahren anhängig ist, sofern eine Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Eine schriftliche Zusicherung für die Nachreichung des erweiterten Führungszeugnisses ist abzugeben und die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis nach Vorlage unverzüglich vorzunehmen.
Datenerhebung und Datenschutz:
Unser Verein verpflichtet sich, in seinem Engagement für den Schutz vor interpersoneller Gewalt alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei geht es vorrangig um die Speicherung von Daten und um die Frage, welche Punkte erhoben werden dürfen. Zu diesem Zweck haben wir für die Vorgänge rund um das erweiterte Führungszeugnis ein Datenschutzblatt erstellt, welches zur Einsicht mit abgegeben werden muss.
5.8. Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitende / Personalentwicklung
Unser Verein TuS 1890 Rumbeck e.V. verpflichtet sich, den „Schutz vor interpersoneller Gewalt im Sport" als verbindliches Element in die Qualitätssicherung und Personalentwicklung zu integrieren. Die Sensibilisierung und Qualifizierung des Personals ist dabei ein wesentlicher Baustein, um Aufmerksamkeit für die Thematik zu wecken, Anzeichen von Gewalt frühzeitig zu erkennen, adäquat zu intervenieren, Unsicherheiten zu beheben und einen entsprechenden Qualitätsstandard innerhalb unseres Vereins sicherzustellen.
Das Thema der Sensibilisierung und Qualifizierung wird zu einem Bestandteil unserer Personalentwicklung.
Jedes Mitglied des TuS 1890 Rumbeck e.V. erhält Zugang zu umfassenden Schulungen und regelmäßigen Fortbildungen (etwa alle drei Jahre). Dabei soll das Angebot sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche bzw. sowohl Funktionäre als auch Sportler*innen ansprechen. Insbesondere die Angebote des LSB NRW im Rahmen des Qualitätsbündnisses sollen dazu wahrgenommen werden.
Darüber hinaus soll die interne Reflexion im Rahmen von Sitzungen und bilateralen Gesprächen Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit dem sensiblen Thema der interpersonellen Gewalt geben.
5.9. Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander
Für einen respektvollen Umgang miteinander und eine gemeinsame Haltung zur Thematik der interpersonellen Gewalt, bieten Verhaltensleitlinien für Mitarbeitende, Sportler*innen sowie Eltern/Erziehungsberechtigte eine konkrete Handlungsorientierung für das gemeinsame Vereinsleben. Diese orientieren sich dabei maßgeblich an unserem vereinseigenen Ehrenkodex, sind jedoch nicht damit gleichzusetzen.
Respektvoller und achtsamer Umgang
- Jede Person wird mit Respekt behandelt, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder körperlichen Fähigkeiten.
- Konflikte oder Missverständnisse werden ruhig und konstruktiv angesprochen, ohne persönliche Angriffe oder abwertende Kommentare.
Fairness und Teamgeist
- Alle Vereinsmitglieder verhalten sich fair, unterstützen einander in sportlichen und sozialen Aktivitäten und verpflichten sich, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
Verantwortungsbewusstes Handeln
- Alle Mitglieder unseres Vereins verpflichten sich zu einem Verhalten, das die Gesundheit und das Wohlbefinden anderer nicht gefährdet.
- Regeln und Vereinbarungen werden eingehalten; jede*r ist bereit, sich für ein positives Vereinsklima einzusetzen.
Offene Kommunikation
- Feedback wird offen, respektvoll und konstruktiv gegeben.
- Konflikte werden direkt angesprochen, ohne übereinander zu sprechen. Wenn erforderlich, können Ansprechpersonen hinzugezogen werden.
Grenzachtung und Rücksichtnahme
- Jede*r achtet die persönlichen und körperlichen Grenzen der anderen.
- Verbale oder nonverbale Handlungen, die als belästigend, diskriminierend oder respektlos empfunden werden könnten, sind zu unterlassen.
Vorbildfunktion
- Erfahrene Vereinsmitglieder übernehmen eine Vorbildfunktion und fördern eine Atmosphäre der Wertschätzung und Hilfsbereitschaft.
- Neumitglieder werden freundlich aufgenommen und in den Vereinsalltag integriert.
Verantwortung für Gemeinschaftsbereiche
- Jede*r sorgt gemeinsam für die Sauberkeit und Ordnung in den Räumlichkeiten unseres Vereins und respektiert das Vereinsmaterial.
- Alle sind mitverantwortlich dafür, dass Sportstätten, Umkleiden und Vereinsräume pfleglich behandelt und im ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werden.
Transparenz und klare Grenzen in der Kommunikation
- Vereinbarungen, Regeln und Grenzen im Umgang miteinander, wie diese Verhaltensrichtlinien, sind allen bekannt und werden transparent kommuniziert.
- Es wird zwischen privaten und offiziellen Kanälen unterschieden, und Informationen werden mit Diskretion behandelt.
Offenheit für Vielfalt und Inklusion
- Der Verein ist ein Ort der Inklusion, Integration und des gemeinsamen Wachstums, an dem Vielfalt als Bereicherung gesehen wird.
- Jede*r beteiligt sich aktiv daran, ein Umfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist und unterschiedliche Perspektiven schätzt.
Verantwortung im digitalen Umgang
- Digitale Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt respektvoll und verantwortungsvoll. Beleidigende oder diffamierende Äußerungen sind nicht akzeptabel.
- Vereinsmitglieder teilen keine sensiblen Informationen oder Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen.
5.10. Partizipation aller Vereinsmitglieder, auch von Kindern und Jugendlichen
Zur wirksamen Umsetzung und Akzeptanz unseres Schutzkonzepts, ist die aktive Partizipation aller Vereinsmitglieder von entscheidender Bedeutung. Daher ist es uns wichtig, Mitbestimmung zu fördern und zur Mitgestaltung unserer Präventionsangebote einzuladen sowie verschiedene Feedbackkanäle wie z.B. ein Online-Formular auf der vereinseigenen Homepage einzuberufen, die eine anonyme und sichere Möglichkeit zur Meldung von Problemen bieten.
Durch das Einbeziehen möglichst vieler verschiedener Perspektiven möchten wir eine Horizonterweiterung, Verständnis und Akzeptanz im Umgang mit interpersoneller Gewalt sowie letztlich ein starkes und vertrauensvolles Vereinsumfeld erschaffen.
5.11. Netzwerkarbeit und Nachhaltigkeit
Unser Verein verpflichtet sich zu einem langfristigen Einsatz gegen sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport. Wir setzen uns für die kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwicklung unseres Schutzkonzeptes ein, um ein sicheres und respektvolles Umfeld zu gewährleisten.
Ziel ist es, langfristige und wirkungsvolle Maßnahmen zu etablieren und durch aktive Netzwerkarbeit den Einsatz des Vereins zu stärken. Dabei möchten wir mit Fach- und Beratungsstellen sowie benachbarten Vereinen im regelmäßigen Austausch stehen.
6. Intervention
Das Ziel dieses Kapitels ist es, einen klaren und verbindlichen Handlungsrahmen für den Umgang mit Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen sexualisierter Gewalt im Sportverein zu schaffen. Maßgeblich ist unsere Null-Toleranz-Haltung, die neben dem genauen Hinsehen auch ein Einschreiten bzw. Intervenieren erfordert.
Der Fokus liegt auf dem Schutz der Betroffenen, der Sicherstellung eines sensiblen und rechtssicheren Umgangs sowie der Prävention weiterer Vorfälle.
6.1. Beschwerde- management & Krisenintervention
Beide genannten Instrumente dienen der Sicherstellung, dass Vorfälle schnell und sensibel bearbeitet werden.
Dabei bietet das Beschwerdemanagement eine strukturierte, niedrigschwellige und vertrauliche Möglichkeit für alle Vereinsmitglieder, Bedenken, Unbehagen oder Beschwerden bezüglich des Verhaltens anderer Akteur*innen zu äußern und soll helfen, potenzielle Probleme oder Missstände frühzeitig zu erkennen und anzugehen, bevor sie sich zu ernsthaften Krisen entwickeln.
Klare Kommunikationswege und Anlaufstellen sollen eine schnelle und diskrete Bearbeitung sicherstellen. Zusätzlich muss eine Dokumentation zur Weiterentwicklung unserer Präventionsleitlinien erfolgen. In unserem Verein soll dieses Management wie folgt aussehen:
- Kontaktieren unserer vereinsinternen Ansprechpersonen (siehe Kapitel 5.4.) durch Mail, Telefon, persönliche Gespräche oder Post (auch anonymisiert möglich)
- diskrete, gerechte und schnelle Behandlung der Beschwerden
- gemeinsame Dokumentation und Auswertung der Beschwerden
- Beschwerdeführer*in über Bearbeitungsstand informieren
Die Krisenintervention umfasst die sofortige, koordinierte Reaktion des Vereins bei einem Verdacht oder einem konkreten Vorfall, beispielsweise von interpersoneller Gewalt. Das Hauptziel ist es, die Situation zu stabilisieren, weitere Schäden zu verhindern und die akute Krise zu bewältigen.
Unser Kriseninterventionsplan sieht Folgendes vor:
- Ruhe bewahren, aufmerksam zuhören und das Anliegen ernst nehmen!
- Schaffen einer möglichst vertrauensvollen, ruhigen und entspannten Atmosphäre, die es der meldenden Person erleichtert, offen zu sprechen.
- Aussagen und Situationen sind wertfrei und in der chronologischen Reihenfolge des Gesagten bzw. nachvollziehbar zu dokumentieren. Dafür soll die "Vorlage für ein Gesprächsprotokoll" verwendet werden.
- Interpretationen durch die zuhörende Person sind zu unterlassen bzw. im Gesprächsprotokoll deutlich zu kennzeichnen.
- Detaillierte Fragen zum geschilderten Ablauf sind der meldenden Person nicht zu stellen. Zugleich ist die meldende Person darauf hinzuweisen, dass man ggf. selbst professionelle Hilfe/Unterstützung durch Fachberatungsstellen heranziehen wird.
- Die meldende Person bittet ggf. um Geheimhaltung. Da diesem Wunsch der Geheimhaltung nicht immer entsprochen werden kann, soll die zuhörende Person keine falschen Versprechungen geben, sondern altersgerecht über das weitere Vorgehen aufklären, dass mit dem Protokollierten so diskret wie möglich umgegangen wird. Die Aufklärung einer Vermutung/eines Verdachts erfolgt keinesfalls durch eine Person allein.
- Das oberste Gebot heißt: Diskretion (!) unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und Beschuldigten, bei Vermutungen und im Verdachtsfall. Bei jedem Verdacht muss auch die strafrechtliche Unschuldsvermutung eines Beschuldigten Anwendung finden. Diese Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung.
- Jeder „wilde Aktionismus" und unbedachtes Handeln schadet an erster Stelle den Betroffenen und kann zu erneuten Traumatisierungen führen. Außerdem kann ein vorschnelles Agieren Intervention mitunter verhindern und dem Ansehen des/der Beschuldigten und zuletzt auch dem des Vereins schaden.
- Bei akuten Vorfällen ist, gemeinsam mit einer unabhängigen Fachberatungsstelle, zu prüfen, ob die Meldung des Falles an das zuständige Jugendamt, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft notwendig ist.
- Es ist zu prüfen, ob umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Betroffenen zu schützen, z. B. durch Unterbrechung des Kontakts oder die vorläufige Suspendierung der beschuldigten Person.
- Die Ansprechpersonen unseres Vereins sind umgehend über Meldungen, Beobachtungen oder Verdachtsfälle zu informieren.
Weiteres Vorgehen der Ansprechpersonen des Vereins bei einer Meldung, einer Beobachtung oder Vermutung eines Vorfalls:
Erhält die Ansprechperson eine telefonische/schriftliche Meldung bzw. eine Anzeige eines Verdachts oder Vorfalls so sind folgende Schritte zu unternehmen:
- Das Gespräch wird gemäß unseres Kriseninterventionsplans, insbesondere Punkt drei bis sieben, protokolliert und der weitere Austausch mit der meldenden Person abgeklärt.
- Innerhalb von 24 Stunden informiert die Ansprechperson, unter Einhaltung der Diskretion, den Vorstand. Dabei werden keine Details wie Namen oder Orte genannt. Bei Bedarf werden die weitere Betreuung sowie die Verfahrensweise besprochen:
- Einschaltung einer Fachberatungsstelle
- Absprache mit den Ansprechpersonen des KSB Hochsauerlandkreises
- Hinzuziehung eines juristischen Beistandes
Innerhalb unseres Vereins werden folgende Konsequenzen für Verhaltensweisen, die nicht dem Schutzkonzept entsprechen, festgehalten:
- Ermahnung/Rüge
- Entbindung aus der Verantwortung
- Suspendierung/Freistellung
- Strafanzeige
6.2. Rehabilitation
Unser Verein achtet die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und Verursacher*innen, der Schutz von Betroffenen hat dabei zu jeder Zeit Priorität.
Bei einem ausgeräumten und unbegründeten Verdacht muss die zu Unrecht beschuldigte Person rehabilitiert und etwaige Falschbeschuldigungen müssen institutionell aufgearbeitet werden. Dabei ist das Ziel die vollständige gesellschaftliche Rehabilitation. Um sicherzustellen, dass alle Beteiligten angemessen unterstützt werden und einen Weg zurück ins Vereinsleben finden, wird eine Fachberatungsstelle hinzugezogen.
Alle Beteiligten müssen über dieses Vorgehen informiert werden. Dabei ist außerdem eine Dokumentation des gesamten Prozesses vorgesehen.
6.3. Reflexion und Aufarbeitung von Vorfällen
Nach einem Vorfall ist es essenziell, diesen umfassend zu reflektieren und aufzuarbeiten, um sowohl die betroffenen Personen zu unterstützen als auch die Vereinsstrukturen zu verbessern.
Ein zentraler Bestandteil dieser Aufarbeitung ist die Reflexion des Vorfalls, welche eine kritische Überprüfung der Vereinsstrukturen und Präventionsmaßnahmen einschließt. Dabei gilt es, eine situations- und fallangemessene Reflexion vorzunehmen und auch die Strategien der Täter*innen zu analysieren.
Gleichzeitig ist ein angemessener und sensibler Umgang mit betroffenen Personen unabdingbar. Sie stehen im Mittelpunkt der Aufarbeitung und werden daher über alle Schritte transparent informiert. Ihre Bedürfnisse und Wünsche werden ernst genommen und so weit wie möglich berücksichtigt, um eine erneute Traumatisierung zu vermeiden. Unser Verein verpflichtet sich außerdem weiterhin, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu achten und ihnen Zugang zu spezialisierten Unterstützungsangeboten zu ermöglichen.
Als Ergänzung können auch Supervisionsangebote für alle Beteiligten herangezogen werden. Hierbei sollen qualifizierte Fachkräfte moderierte Sitzungen leiten, um den Umgang mit dem Vorfall zu analysieren, Belastungen der Beteiligten zu mindern und strukturelle Schwächen im Verein aufzudecken.
Ziel dieser Instrumente ist es, durch die gewonnenen Erkenntnisse präventive Maßnahmen zu verbessern, bestehende Schutzkonzepte zu stärken und zukünftige Vorfälle zu verhindern. Eine offene Kommunikationskultur im Verein unterstützt die nachhaltige Verarbeitung des Geschehens und fördert eine vertrauensvolle Atmosphäre für alle Mitglieder.
Nach ausgiebiger Aufarbeitung und Reflexion erfolgt, unter Einhaltung der Diskretion, eine offene Kommunikation über den Prozess und die Ergebnisse eines Falls an die Vereinsmitglieder. Dabei werden keine Details wie Namen oder Orte mitgeteilt.
7. Literatur- verzeichnis
Deutscher Leichtathletik-Verband e.V. (DLV) (Hrsg.). (2021). Schutzkonzept des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt. Zugriff am 06.12.2024 unter: DLV
Einbock GmbH (2024). Was ist Gewalt und welche Formen gibt es?. JuraForum Rechtslexikon. Zugriff am 06.12.2024 unter: Einbock
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW) (Hrsg.). (2024). Workbook. Gemeinsam sicher im Sport. Schritt für Schritt zu einem effektiven Schutzkonzept. Zugriff am 06.12.2024 unter: LSB NRW
Leitverband des Ostbelgischen Sports VoG (LOS) (Hrsg.). (o.J.). Interpersonelle Gewalt im Sport. Abgerufen von LOS
Papenkort, U. (2019). Prävention. Socialnet Lexikon. Zugriff am: 06.12.2024 unter: Papenkort
Universum-Film-Aktiengesellschaft (UFA) (Hrsg.) (2023). Infopapier Machtmissbrauch. Zugriff am 06.12.2024 unter: U F A